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Donnerstag, 30. Oktober 2014

Integration in Sachsen, zwischen den Gesetzen...

Lola wird seit 1. September in der Karl-Schubert-Schule, einer inklusiven Waldorfschule, integrativ beschult. Mit bester pädagogischer Unterstützung durch zwei Klassenlehrer und zwei Horterzieher. Aber immer noch ohne offiziellen Integrationsplatz und Schulassistenz.

Denn - wir warten immer noch auf den Schulbescheid der Sächsischen Bildungsagentur (SBA), dass Lola integrativ beschult werden darf!

Die SBA kann den Bescheid aber erst rausschicken, wenn sie die Zusage über Schulassistenz vom Sozialamt bekommt.... (das auf den Schulbescheid der SBA wartet).

Abgesehen davon braucht das Sozialamt noch mehr Hospitationen in Lolas Schule (wo Lola offiziell überhaupt nicht nicht sein darf, laut SBA, und auch noch keinen Schulbegleiter hat), um entscheiden zu können, wie viele Stunden Schulassistenz Lola bekommt. Das Förderpädagogische Gutachten (an 3 Tagen in jeweils 3 Stunden im Frühjahr erstellt) ist als Entscheidungsgrundlage nicht ausreichend (darin steht, dass Lola 20 Stunden Schulassistenz braucht).

Vor Weihnachten ist noch nicht mit einer Aussage darüber zu rechnen, wie viele Stunden Schulassistenz Lola bekommt!!!???

Ich saß heute nur kopfschüttelnd am Telefon....

Als ich die Dame der SBA am fragte, ob sie denn nicht auf Basis desselben Gesetzes ihre Entscheidungen treffen, antwortete sie. 'Nein, natürlich nicht. Wir entscheiden auf Basis des Sächsischen Schulgesetzes. Und das Sozialamt nach dem Sozialgesetzbuch.'

Vielleicht sollte man die gesetzlichen Grundlagen der Integration in Sachsen erstmal integrieren...

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